8.) Leistungserbringung

Es liegt im Ermessen von FalPie, bei Erbringung von Leistungen andere Firmen damit zu beauftragen.

9.) Wareneigentum

Die Waren bleiben grundsätzlich immer Eigentum des Vermieters FalPie.

10.) Gewährleistung

FalPie gewährleistet dem Kunden eine Verfügbarkeit seines Mietgegenstandes oder eines adäquaten Austauschgegenstandes innerhalb von 36 Stunden nach Meldung für die gesamte Mietzeit.  Diese Regelung gilt an regulären Werktagen. Wenn Fremdfirmen, die nicht durch FalPie beauftragt wurden, Reparaturen oder Eingriffe an den Mietgegenständen vornehmen, erlischt der Anspruch auf Garantie unverzüglich. Bei Bedienungsfehler und mutwillige Beschädigung wird ebenfalls keine Garantie übernommen. Die Beseitigung solcher Schäden wird durch FalPie vorgenommen und berechnet.

11.) Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von FalPie zu verantworten sind, vor der ersten
Inbetriebnahme von seinem Vertrag zurück, muss der Kunde 35 % des gesamten Mietpreises bei einer Laufzeit von 36 Monaten) sofort zahlen. Nach Inbetriebnahme ist kein Rücktritt mehr
möglich.

12.) Weitergaberecht

Ohne Zustimmung von FalPie ist der Mietgegenstand nicht an Dritte weiterzugeben.

13.) Haftung

Eine Haftung für Bedienungsfehler oder auftretende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Mietgegenstände werden von FalPie in einwandfreiem Zustand und mit ordnungsgemäßer Funktion übergeben.

14.) Sorgfalt

FalPie betreibt die angebotenen Dienste unter höchster Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. FalPie ist an Werktagen zu den allgemeinen Arbeitszeiten zu erreichen
Der Kunde hat die ihm leihweise zur Verfügung gestellten Gegenstände nach Vorschrift und mit Sorgfalt zu behandeln.

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